Meine Dienstleistungen

Gerichtsgutachten

Unparteiische, neutrale Gutachten für Rechtsstreitigkeiten oder Beweissicherungsverfahren, z. B. beauftragt von Landgerichten oder Oberlandesgerichten.

Schiedsgutachten

Unparteiische, neutrale Gutachten, beauftragt von Schiedsparteien wie z. B. Firmen, Privatpersonen. Diese Gutachten sind rechtswirksam verwertbar.

Privatgutachten

Neutrale Gutachten oder Stellungnahmen, welche z. B. von Firmen, Behörden oder Privatpersonen beauftragt werden. Sie dienen i. d. R. zur Informationsbeschaffung und zur Beurteilung der Bauausführung.

Planung und Überwachung von Nachbesserungsmaßnahmen

Nach einem Gutachten fallen i. d. R. Maßnahmen zur Nachbesserung der festgestellten Sachmängel an. Von den Parteien wird gelegentlich gewünscht, diese Maßnahmen planerisch und überwachend zu begleiten.

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