Unparteiische, neutrale Gutachten für Rechtsstreitigkeiten oder Beweissicherungsverfahren, z. B. beauftragt von Landgerichten oder Oberlandesgerichten.
Unparteiische, neutrale Gutachten, beauftragt von Schiedsparteien wie z. B. Firmen, Privatpersonen. Diese Gutachten sind rechtswirksam verwertbar.
Neutrale Gutachten oder Stellungnahmen, welche z. B. von Firmen, Behörden oder Privatpersonen beauftragt werden. Sie dienen i. d. R. zur Informationsbeschaffung und zur Beurteilung der Bauausführung.
Nach einem Gutachten fallen i. d. R. Maßnahmen zur Nachbesserung der festgestellten Sachmängel an. Von den Parteien wird gelegentlich gewünscht, diese Maßnahmen planerisch und überwachend zu begleiten.
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